Clause 03
Entgelte und Konditionen
Soweit für Leistungen Entgelte oder sonstige kommerzielle Bedingungen gelten, werden diese vorab oder im Rahmen einer separaten Vereinbarung mitgeteilt. Massgeblich sind die jeweils bestätigten Konditionen; vorbehaltlich zwingenden Rechts können Angaben angepasst werden.